Bahn-Internet-Magazin Eine kleine Zeitschrift für Internet-Eisenbahn-Fans Blatt 3 der Ausgabe 7 - Juli 2010 |
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Die NVR - Nummer |
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NVR-Nummern Zum 19.12.2006 trat das "Erste Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)" in Kraft. Eine der beschlossenen Änderungen ist die Einführung des Fahrzeugeinstellungsregisters beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ab dem 01.01.2007. Künftig wird jedes Fahrzeug mit einer 12 stelligen UIC-Fahrzeugnummer versehen. Dahinter wird der alphabetische Ländercode und die Fahrzeughalterkennzeichung angebracht. Die 12stellige NVR-Nummer setzt sich aus mehren Kennzahlen zusammen, die ersten beiden kennzeichnen die Fahrzeugart, die nächsten beiden stehen für das Land, die nächsten sieben sind die Betriebsnummer (in Deutschland eine Zwischenziffer und die alte Betriebsnummer), ergänzend gibt es einen Bindestrich und die EDV-Kontrollziffer, ergänzt wird das ganze noch durch Buchstaben, die ersten oder der erste unterstrichene kennzeichnet wiederum das Land und nach einem Bindestrich folgt das einstellende EVU (Eisenbahn Verkehrsunternehmen). Dabei geben die 1. und 2. Stelle die Triebfahrzeugart an: Die 3. und 4. Stelle ist das Länderkennzeichen (siehe weiter unten) Die nächsten sieben Stellen (5. bis 11. Stelle) kennzeichnen die national festgelegte Betriebsnummer und die 12. Stelle ist schliesslich die EDV-Kontrollziffer (Prüfziffer, ob alle vorherigen richtig sind) Nun kam das EBA auf die glorreiche Idee, grundsätzlich die bisherige Baureihen- und Ordnungsnummern beizubehalten, das ist ja okay, aber man ging noch weiter und versuchte, auch die EDV-Kontrollziffer beizubehalten. Dazu musste die 5. Stelle entsprechend angepasst werden, was ja grundsätzlich kein Problem gewesen wäre, hätte man die 5. Ziffer mit der “9” nicht den Bahndienstfahrzeugen fest zugeteilt. Daher haben nun alle Dieseltriebwagen ein Problem, weil diese als neue 5. Ziffer eine “9” gebraucht hätten, da diese aber nicht zur Verfügung stand, ging man dazu über, die “0” zu verwenden, womit natürlich die Kontrollziffer um eine Stelle falsch war. Also werden bei den mit NVR-Nummern versehenen Triebwagen die Kontrollziffern nicht mehr aussen angeschrieben (da sie ja nun falsch sind). Damit das nun nicht so arg auffällt, geht die DB langsam aber sicher dazu über, die Kontrollziffer grundsätzlich auch bei anderen Fahrzeugen nicht mehr anzuschreiben. Damit die Kontrollziffer wieder passt, wird die fünfte Stelle wie folgt in Deutschland vom EBA belegt: Es fällt auf, dass die 90 und 96 fehlen. Die Beiwagen zum 628, die ja 928 heissen, werden NVR-nummerntechnisch wie 628 behandelt, also mit 95 und "0". Ebenso erhalten die Beiwagen bei HGV-Zügen die Nummerngruppe des Triebkopfes. Zurück zum obigen Beispiel 92 80 1 228 412-3 D-LEUNA bezeichnet nun die ehemalige 228 412, wobei diese Lokomotive tatsächlich keine DR-Nummer getragen hatte, daher nummernmässig “hinten” angeschlossen wurde. Die MEG-Lokomotiven z. B. tragen NVR-Nummern, aus denen die frühere Reichsbahn-Nummer hervorgeht. |
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Ach so, ganz so neu sind die NVR-Nummern nicht. Ende der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts kamen die UIC-Nummern auf, die zunächst für alle Fahrzeuge verwendet werden sollten. Da diese aber für die damals noch in grösserer Stückzahl vorhandenen Dampflokomotiven zu gross und zu unübersichtlich gewesen wären, nahmen die Bahnverwaltungen davon Abstand und nummerierten nur ihre Wagen (Güter- und Personenwagen) mit den neuen Nummern. Das einzige, was sich ändert, sind die Privatbahnen, denen ein eigener Länderschlüssel zugeteilt wurde, wie z.B. die BLS in der Schweiz mit 63, nun müssen sie ihre Fahrzeuge auf 85 umnummerieren. |
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